Einleitung zu Arbeitgeberfürsorge
Den Arbeitgeber trifft im Arbeitsverhältnis eine Fürsorgepflicht zugunsten des Arbeitnehmers.
Das Fürsorgeprinzip enthält verschiedene Elemente, welche im Rahmen dieser Website behandelt werden. Schliesslich setzt sich die Fürsorgepflicht aus vielen Einzelpflichten zusammen.
Die Arbeitsgeberfürsorge beschlägt folgende Themen:
- Freizeitgewährung
- Feriengewährung
- Urlaubsgewährung
- Gesundheitsschutz
- Mobbingschutz
- Sittlichkeitswahrung
- Gleichbehandlung
- Beschäftigungsanspruch
- Gleichbehandlung der Geschlechter
- Datenschutz
- Arbeitszeugnispflicht
- Referenzpflicht
- Personalvorsorgepflicht
Von Interesse ist natürlich auch die
Fürsorgeprinzip
Das Fürsorgeprinzip stützt sich, sofern und soweit es sich nicht aus OR 328 Abs. 1 ergibt, auf das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben.







