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Arbeitgeberfürsorge

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Datenschutz

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 328b Satz 1 und gestützt auf das Datenschutzgesetz (SR 235.1) sind die Persönlichkeits- und Grundrechte der Arbeitnehmer zu beachten (Stichwort: „Datenschutz am Arbeitsplatz“), und zwar bei der Bearbeitung (Beschaffung, Aufbewahrung, Verwendung, Änderung, Berichtigung, Archivierung und Vernichtung) der

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      • Unterlagen nachvertraglicher Auskünfte an Behörden bzw. aus vom Arbeitnehmer erlaubten Auskünften an ihn und / oder an Dritte
      • Arbeitszeugnis und / oder Arbeitsbestätigung

Heikle Datenhandhabungen:

  • Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers einholen

Daten abgelehnter Bewerber

  • Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerber zurückzugeben
  • Der Arbeitgeber darf nur ihm gehörende Unterlagen zurückbehalten

Daten ehemaliger Mitarbeiter

  • Zulässigkeit der Datenvernichtung durch den Arbeitgeber, sofern und soweit ihn nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft (AHV, BVG, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Zeugnispflicht
  • Weitergabe an künftige Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers!

Datenschutz für den Arbeitgeber

Literatur

  • ECKERT MARTIN / NEUENSCHWANDER ERIC, Datenschutzrecht – Schweizerische und europäische Rechtsgrundlagen. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, Zürich 2019
  • KELLER CLAUDIA, Datenschutz, Zürich 2019

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