Aus den vielen Einzelpflichten können folgende Fürsorgeelemente gefolgert werden. Fürsorgepflicht ist
- eine Nebenpflicht
- das Pendant zur Arbeitnehmertreue
- je nach Gegenstand Unterlassungs- oder Handlungspflicht
- Persönlichkeits-, Vermögens- und Fortkommensschutz für den Arbeitnehmer
Schranken der Arbeitgeberfürsorge
- Eigeninteresse des Arbeitgebers
- Arbeitgeberweisungen