Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet vor allem die Fürsorge und den Schutz des Arbeitnehmers vor allen Folgen seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber.
Die veränderten Wirtschafts-, Arbeits- und Produktionsbedingungen stellen die Arbeitnehmer immer wieder unter neue physische und psychische Belastungen. Nicht jeder Arbeitnehmer hat die gleiche Physis und ist gleich belastbar. Es ist daher Sache des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeiter mit diesen Belastungen umgehen kann resp. vor Negativfolgen geschützt wird.