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Arbeitgeberfürsorge

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Mobbing- und Bossing-Schutz

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mobbing ist systematisches Schikanieren und/oder Ausgrenzen. Wird der oder die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gemobbt, spricht man von Bossing.

Mobbing ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Es gilt die allg. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (OR 328; ArG 6), die Persönlichkeit und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen.

Arten von Mobbing

Das systematische Schikanieren und/oder Ausgrenzen kann erfolgen:

  • eines Arbeitnehmers
    • durch eine Gruppe von Arbeitskollegen
    • durch einen Arbeitskollegen
    • durch einen Vorgesetzten
    • durch den Arbeitgeber
  • 2 oder mehrere Arbeitnehmer durch eine Gruppe von Arbeitskollegen
  • eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (auch bossing bezeichnet).

Massnahmen zur Verhinderung von Mobbing

Der Arbeitgeber hat

  • eigenes mobben (bossing) zu unterlassen
  • gegen mobbende Vorgesetzte oder Arbeitnehmer vorzugehen
    • durch Weisungen
    • notfalls durch Entlassung.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verbietet ihm blosses zusehen und zu denken, der Betroffene habe sich selber zu wehren bzw. die Sache erledige sich selber. Der Arbeitgeber hat präventiv gegen Mobbing vorzugehen, zum Beispiel durch:

Intervention in der Konfliktsituation

In einer konkreten Konfliktsituation hat der Arbeitgeber alles ihm zumutbare zur Entschärfung von Situation und Sachverhalt vorzunehmen (Konfliktmanagement). Bei den zu ergreifenden (adäquaten) Massnahmen hat der Arbeitgeber einen gewissen Ermessenspielraum:

Die Relation von Kündigungsfreiheit und Fürsorgepflicht in einer Mehrparteiensituation ist genau zu prüfen und die Gefahr des Vorwurfs einer missbräuchlichen Kündigung mit Ersatzzahlungsfolge zu berücksichtigen.

Ansprüche des gemobbten Mitarbeiters

Die Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber kann privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Dimensionen annehmen:

  • Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers, nach Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers und entsprechender Abmahnung (bei bezahltem Lohn: OR 324 Abs. 1)
  • Schadenersatzanspruch aus Vertrag (OR 328 i.V.m. OR 97, für Quantitativ ev. OR 42)
  • Organ- und Hilfspersonenhaftung, falls das Mobbing von einem Dritten ausgeht (ZGB 55 Abs. 2; OR 101)
  • Schadenersatzanspruch ausservertraglich (OR 41)
  • Genugtuungsanspruch (OR 99 Abs. 3 i.V.m. OR 47 + OR 49)
  • Rechtsbehelfe aus Persönlichkeitsverletzung (ZGB 28a)
  • Anzeige beim Arbeitsinspektorat (ArG 54, ev. Zwangsverwaltung oder Betriebsschliessung (ArG 52 Abs. 2))
  • Haftung der Arbeitskollegen oder Dritter (OR 41 ff., OR 47 + 49 und ZGB 28a)
  • Stresshaftung (ArG3 2 Abs. 1 lit. c i.V.m. OR 97, ev. OR 41 ff. und ZGB 28a)

Mobbing-bedingte Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Das Mobbing kann für die betroffene Person gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, welche zur Arbeitsunfähigkeit führen. Für eine gewisse Zeit besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitnehmer:

Kündigung / Freistellung / Aufhebungsvereinbarung

In einem Mobbing-Konflikt ist stets zu prüfen, wem oder, ob allen streitinvolvierten Mitarbeitern gekündigt werden soll. Zu beachten ist, dass eine Kündigung missbräuchlich sein kann, wenn sie aus einem in OR 336 genannten Motiven ausgesprochen wird und gegen den sachlichen Kündigungsschutz verstösst:

Üblicherweise wird aus Kosten-/Nutzen- und Risikogründen zu einer ordentlichen Kündigung mit Freistellung gegriffen oder, sofern und soweit möglich zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvereinbarung):

In eskalierenden Fällen können sogar fristlose Kündigungen zum Thema werden:

  • Fristlose Entlassung des Mobbingtäters
  • Fristlose Entlassung des Mobbingopfers
  • Fristlose Kündigung durch das Mobbingopfer

Der Individualität des Einzelfalls ist immer Rechnung zu tragen.

Prozessrechtliche Aspekte

Die Zivilprozessverfahren in Mobbing-Streitfällen unterscheiden sich kaum von den allgemeinen prozessualen Abläufen eines Arbeitsprozesses:

Strafrechtliche Aspekte

Mobbingverhalten kann auch strafrechtlich relevant werden, namentlich im Rahmen nachgenannter Straftatbestände:

  • Verleumdung (StGB 174)
    • Beschuldigungen, Verdächtigungen, Weitergabe ehrenrühriger Tatsachen gegenüber einem Drittem, der die Mitteilung zur Kenntnis genommen hat
    • Vorsatzerfordernis
  • Üble Nachrede (StGB 173)
    • Beschuldigungen, Verdächtigungen, Weitergabe ehrenrühriger Tatsachen gegenüber einem Drittem, der die Mitteilung zur Kenntnis genommen hat
    • Behauptung braucht nicht unwahr zu sein
  • Beschimpfung (StGB 177)
    • Kundgabe einer negativen bzw. verachtenden Beurteilung zum Betroffenen durch den Täter
    • Vorsatzerfordernis
  • Drohung (StGB 180)
    • In-aussichtstellen von Nachteilen, die der Täter von seinem Willen abhängig macht
    • Vorsatzerfordernis
  • Nötigung (StGB 181)
    • Beschränkung der Handlungsfreiheit des Opfers durch Androhung von Gewalt und ernstlicher Nachteil oder anderer Nötigungsmittel
    • Vorsatzerfordernis
  • Einfache Körperverletzung (StGB 123)
    • Schädigung von Körper und Gesundheit des Opfers, auch der Psyche
    • Vorsatzerfordernis
  • Sexuelle Belästigung (StGB 198)
    • Vornahme sexueller Handlungen vor jemand anderem oder tätliche bzw. verbale Belästigung
    • Vorsatzerfordernis

Literatur

  • BIELI BELINDA, Mobbing aus Sicht des Schweizer Arbeitsrechts, Zürich / St. Gallen 2016, 152 S.
  • GEISER THOMAS, Rechtsfragen der sexuellen Belästigung und des Mobbings, in: ZBJV 2001, S. 429 ff.
  • REHBINDER MANFRED / KRAUSZ ALEXANDER, Psychoterror am Arbeitsplatz, in: ArbR 1996, S. 17 ff.
  • SCHILLER-STUTZ KLAUS, Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte – Psychosozialen Stress erkennen – konstruktiv lösen – vorbeugen, 4. Auflage, Zürich 2018
  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 17 zu OR 328
  • WAEBER BERNARD, Le mobbing ou harcèlement psychologique au travail, quelles solutions?, in: AJP 1998, S. 792 ff.
  • WYLER REMY, Droit du travail, 2. Auflage, Bern 2008, S. 324 (zur Beweisthematik)

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