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Arbeitgeberfürsorge

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Referenzpflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitgeberfürsorge
Stichworte:
Arbeitgeberfürsorge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitgeber ist nach entsprechender Ermächtigung durch den Arbeitnehmer zur Referenzauskunft gehalten.

Eine Referenzauskunft hat zu beachten:

  • Prinzip der Wahrheit
  • Prinzip der Klarheit
  • Prinzip der Vollständigkeit
  • Prinzip der Arbeitsplatzbezogenheit
  • Prinzip wohlwollender Auskunft

Zulässige Informationen

Der Arbeitgeber darf Angaben machen

  • zur Leistung des Arbeitnehmers
  • zum Verhalten des Arbeitnehmers

Unzulässige Informationen

Der Arbeitgeber soll keine Auskünfte geben

  • zum Lohn
  • zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages

Informationen zu den Arbeitsvertragskonditionen können die Verhandlungen des Bewerbers mit dem neuen Arbeitgeber beeinträchtigen!

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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