Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf
- Gewährung unbezahlten Urlaubs.
Demgegenüber hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Anspruch auf
- unbezahlten Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit (OR 329e Abs. 1)
- bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (OR 329f).